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Qualitätskriterium 2

Der Bedarf für die Maßnahme zur Förderung der Gesundheit ist erwiesen und dokumentiert.

Den Bedarf nachweisen bedeutet, genau zu schauen, ob eine konkrete Gruppe von Menschen, also z.B. die Kinder in der Schule, in der Freizeit, im Verein oder die Jugendlichen im Stadtteilzentrum, die angedachte Maßnahme tatsächlich für ihre Gesundheit benötigen. Wie ist ihr Bewegungsverhalten, ihre Ernährung, ihr Umgang mit Stress zu beurteilen? Was läuft gut? Wo brauchen die Menschen Unterstützung? Beobachtungen, Ergebnisse von Teambesprechungen, Erkenntnisse aus der praktischen Arbeit, Untersuchungen, Statistiken, aber auch gezielte Befragungen der Zielgruppe liefern Informationen.

Eine Bestandsaufnahme vorhandener gesundheitsfördernder Maßnahmen und Strukturen in der Einrichtung /in der Lebenswelt und im Umfeld ist erfolgt.

Bei der Bestandsaufnahme wird festgestellt, wie die Situation in der Einrichtung ist. Was wird bereits an gesundheitsfördernden Maßnahmen angeboten? Wo könnte mehr getan werden? Darüber hinaus wird festgestellt, welche gesundheitsfördernden Maßnahmen es im Umfeld, z. B. im Stadtteil in vergleichbaren Einrichtungen, gibt.
Aufgrund der Bestandsaufnahme kann die Maßnahme so geplant werden, dass sie an bestehende Angebote anknüpfen und sie ergänzen kann.

Beispiel Maßnahme „Bewegung am Arbeitsplatz“

In einer Behörde soll betriebliche Gesundheitsförderung umgesetzt werden. Die Initiatorin, eine Mitarbeiterin der Personalabteilung, macht eine Umfrage bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für welche gesundheitsfördernde Maßnahme ein besonderer Bedarf besteht. Die Mehrheit wünscht sich ein Bewegungsangebot am Arbeitsplatz (Bedarfsermittlung). Einige möchten gezielt ein Angebot zur Stärkung des Rückens. In der Behörde gibt es bisher keine Maßnahme zur Förderung der Bewegung am Arbeitsplatz. Die Initiatorin prüft, ob es entsprechende Angebote in der benachbarten Behörde oder im Umfeld gibt, die leicht erreichbar sind und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt werden könnten. Sie bringt in Erfahrung, dass in einem Betrieb in der Nachbarschaft bereits Bewegungskurse durch eine Physiotherapeutin angeboten werden (Bestandsaufnahme). Ein Gespräch mit ihr ergibt, dass sie ein entsprechendes Angebot in der Behörde zur Verfügung stellen könnte.