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Qualitätskriterium 7

Ein Konzept zur Erreichung der Haupt-/Teilziele bzw. Zielgruppen liegt in schriftlicher Form vor.

Ein Konzept sollte alle zentralen Aspekte der Maßnahme verbindlich festlegen. Das gemeinsame Verständnis, die Beschreibung der Zielgruppe(n), der Ziele, der Zugangswege und Vermittlungsmethoden, der Art und Weise, wie das Vorgehen dokumentiert wird und wie Ergebnisse erhoben werden bis hin zu Überlegungen, wie die Inhalte und Erkenntnisse der Maßnahme nach außen getragen werden können, und Gedanken zur Nachhaltigkeit, gehören dazu. Die Checkliste der Qualitätskriterien auf den Innenseiten des Umschlags kann deshalb wie ein Merkzettel bei der Konzepterstellung verwendet werden. Darüber hinaus sollten die konkreten Schritte der Maßnahme im Konzept festgehalten werden. Dazu gehört all das, was konkret gemacht wird, das heißt wie die einzelnen Aktionen durchgeführt werden und in welcher Reihenfolge. Das Konzept ist Grundlage für alle, die in der Maßnahme mitarbeiten. Außenstehende können sich anhand des Konzepts über die Maßnahme informieren. Das können z. B. mögliche Geldgeber oder Angehörige von Teilnehmenden sein.

Beispiel Maßnahme „Gesunder Schulkiosk“

Die AG Schulkiosk erstellt in einer der ersten Sitzungen das Konzept. Darin hält sie den Leitgedanken und die Ziele fest. Sie beschreibt die Inhalte und Umsetzung der konkreten Aktionen: Information an Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte, Sichtung des bisherigen Angebots, Ermittlung der bevorzugt gekauften Produkte, Befragung der Schülerinnen und Schüler, Erstellung des neuen Angebots bis hin zum Vertrag mit der Betreiberin. Darüber hinaus legt die AG im Konzept fest, dass sie nach einem Jahr eine Befragung der Schülerinnen und Schüler zur Akzeptanz und Nutzung durchführt. In einer halbjährlichen Sichtung des Angebots, wird festgestellt, ob die angebotenen Lebensmittel und Getränke den Vorgaben entsprechen.

Qualitätskriterium 8

Vermeidung von Stigmatisierung und potenziellen unerwünschten Nebenwirkungen ist bedacht.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen sich wohl und dazugehörig fühlen und den Eindruck haben, nicht überfordert zu sein. Deshalb werden die konkreten Aktionen so geplant, dass sie Menschen, die teilnehmen, stärken und nicht „vorführen“, weil sie beispielsweise dies oder das nicht können oder kennen, weil sie eine andere Sprache sprechen, weniger Einkommen haben oder religiöse Vorschriften beachten. Angebote zu Bewegung, Ernährung und Umgang mit Anforderungen müssen allen Spaß und nicht manche zu Verlierern und Außenseitern machen. Es wird außerdem festgelegt, wie mit Hänseleien umgegangen wird, sollten sie dennoch auftreten. Darüber hinaus überlegen die Beteiligten, ob die Maßnahme andere unerwünschte Nebenwirkungen haben kann. Könnte sie ein gestörtes Essverhalten fördern? Könnte sie Untergewicht fördern? Geht der Genuss beim Essen über „zu viel Gesundheit“ verloren? Wie hoch ist das Verletzungsrisiko bei den Bewegungsangeboten?

Beispiel Maßnahme „Bewegung am Arbeitsplatz“

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden angesprochen. Das Angebot der Physiotherapeutin berücksichtigt verschiedene Voraussetzungen, unterschiedliche Bedürfnisse und gesundheitliche Beeinträchtigungen. So werden beispielsweise Rückenprobleme nicht als Defizit gesehen. Die Physiotherapeutin bietet verschiedene Übungsalternativen an, so dass sich jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer einbringen kann. So werden Überforderung und Verletzungen (potenzielle unerwünschte Nebenwirkungen) vermieden. Da jeder die persönlich passende Alternative wählen kann, wird Gefühlen wie „das kann ich sowieso nicht, da gehe ich nicht hin“ vorgebeugt. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter kann auf seinen Fähigkeiten aufbauen und sie weiterentwickeln.

Qualitätskriterium 9

Die Maßnahme berücksichtigt auch verhältnispräventive Aktivitäten.

Wenn Einrichtungen und Organisationen (Lebenswelten) gute räumliche und strukturelle Lebensbedingungen (Verhältnisse) schaffen, können sich die Menschen darin leichter gesund verhalten: Mehr Obst und Gemüse zu essen ist einfacher, wenn es täglich griffbereit angeboten wird. Attraktiv gestaltete Bewegungsräume ermuntern Menschen, sich darin zu bewegen. Macht sich eine Kindertagesstätte, eine Schule, eine Kommune, eine Senioreneinrichtung auf den Weg eine gesunde Organisation zu werden, wird sie in vielen Bereichen die räumlichen und strukturellen Bedingungen in den Blick nehmen. Doch auch im Rahmen jeder einzelnen Maßnahme sollte überlegt werden, wie die Lebensbedingungen gesundheitsfördernd verändert werden können. Größere, z. B. bauliche Veränderungen, liegen oft außerhalb des Verantwortungsbereichs der Akteure, könnten aber bei der Leitung angeregt werden. Auch Veränderungen im Kleinen können viel bewirken. Dazu gehören Veränderungen im Zeitablauf, in der Organisation, eine andere Nutzung von Räumen, so dass die Menschen in der Einrichtung mehr Zeit, Gelegenheit und Lust auf Bewegung und auf ein gesundes Essen haben oder sich entspannen können. Das Qualitätskriterium 9 meint in erster Linie die Schaffung von gesundheitsfördernden räumlichen und strukturellen Bedingungen. Aber auch die Unterstützung durch andere Menschen schafft gute Bedingungen (Qualitätskriterium 11). Hat die Maßnahme vorrangig zum Ziel, die Lebensbedingungen zu ändern (Beispiel „Schulkiosk“), dann wird im Austausch mit der Zielgruppe überlegt, wie die Akzeptanz der Veränderung gefördert werden kann.

Beispiel Maßnahme „Bewegung am Arbeitsplatz“

Der Arbeitgeber plant größere Zeitfenster für eine bewegte Mittagspause ein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können das Bewegungsangebot während der Arbeitszeit wahrnehmen. Umkleideräume und Duschen werden eingerichtet, damit sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Sport frisch machen können.