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Qualitätskriterium 3

Die Zielgruppe ist vor dem Hintergrund von Bedarf bestimmt.

Die  Zielgruppe umfasst alle Menschen, an die sich die Maßnahme richtet. In Kindertagesstätten, Schulen, Betrieben, Stadtteilzentren, Senioreneinrichtungen und anderen Einrichtungen sind es oft alle Kinder, alle Schülerinnen und Schüler, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, alle Bewohnerinnen und Bewohner etc.. Doch das ist kein Muss. Manchmal brauchen Menschen in einem bestimmten Alter oder in bestimmten Lebenssituationen Unterstützung, um ihr Bewegungsverhalten, ihre Ernährung oder ihren Umgang mit Anforderungen zu verbessern. Die Maßnahme spricht dann nur einen Teil der Menschen an, die in dieser Lebenswelt leben, arbeiten, spielen, lernen ..., z. B. „die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 und 10“. Wenn die Zielgruppe konkret bestimmt wird, sollte überlegt werden, welche Menschen in ihrem Umfeld noch angesprochen werden sollten.
Eltern, Freundes- und Kollegenkreis können das Gesundheitsverhalten beeinflussen. Gute Maßnahmen beziehen die Menschen im Umfeld mit ein. Manchmal richtet sich die Maßnahme ausschließlich an Mittlerkräfte, die mit der angestrebten Zielgruppe arbeiten und sie zu einem gesunden Verhalten motivieren können. Das können pädagogische Fachkräfte, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Pflegekräfte, Küchenpersonal, Eltern und andere sein. Diese Menschen können in einer Fortbildungsmaßnahme Anregungen zur Gesundheitsförderung erhalten.

Beispiel Maßnahme „Gesundheitsförderung in der Kita“

Mit der Maßnahme sollen alle Kinder in der Kindertagesstätte angesprochen werden. Sie sind die hauptsächliche Zielgruppe. Da aber Erwachsene (Erzieherinnen und Erzieher, Küchenfachkräfte, Eltern ...) das Umfeld der Kinder gestalten und gesundheitsfördernde Maßnahmen umsetzen, sind sie ebenfalls eine Zielgruppe. Z. B. hat eine Bedarfsanalyse ergeben, dass viele Kinder ohne Frühstück in die Kindertagesstätte kommen und dass sie sich am Wochenende kaum bewegen. Hier werden die Unterstützung und das Vorbild der Eltern gebraucht. Damit sind auch die Eltern und Betreuungspersonen eine Zielgruppe.

Qualitätskriterium 4

Die Besonderheiten und Stärken der Zielgruppe(n) sind erkannt und beschrieben.

In Maßnahmen, die in Schulen, Kindertagesstätten, Senioreneinrichtungen, Stadtteilzentren etc. stattfinden, sind Zielgruppen immer „bunt gemischt“ und vielfältig. Die Gruppen setzen sich zusammen aus Mädchen und Jungen, Frauen und Männern unterschiedlichen Alters und meist mit unterschiedlicher kultureller Herkunft und sozialer Lage. Die Menschen haben unterschiedliche Lebensbedingungen, sie leben allein oder mit anderen zusammen, sind berufstätig oder nicht. Sie haben unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten, unterschiedliches Wissen, unterschiedliche Interessen und Einstellungen. Sie werden unterschiedlich stark durch Familie und Freunde unterstützt. Weil sich all das auf Bewegung, Ernährung und den Umgang mit Anforderungen auswirkt, ist es wichtig, die Zielgruppe genauer zu betrachten. So können die Besonderheiten und Stärken der Menschen in der Planung des konkreten Angebots berücksichtigt werden. Im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, Menschen aus der Zielgruppe und ggf. ihren Angehörigen lassen sich Besonderheiten und Stärken entdecken. Sie werden im Konzept festgehalten.

Beispiel Maßnahme „Gesundheitsförderung in der Kita“

Etwa 100 Kinder besuchen die Kindertagesstätte. Zu den Besonderheiten gehört, dass ein Großteil der Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund kommt und viele, vor allem die Kleineren, die deutsche Sprache noch nicht so gut verstehen und sprechen. Auch bei den Eltern stehen Sprachbarrieren einer Zusammenarbeit im Wege. Zu den Stärken der Kinder gehören ihre Begeisterungsfähigkeit und Neugierde. Bisherige Kochaktivitäten oder auch Bewegungsangebote nehmen alle gerne an. Weitere Stärken im Ernährungsverhalten: Rohkost wird gemocht und die Kinder mit Migrationshintergrund kennen viele Gemüsearten von zu Hause. Diese Beobachtungen werden schriftlich festgehalten. Sie werden später – bei der Überlegung, mit welcher konkreten Aktion (bzw. Aktionen) die Ziele erreicht werden können – wieder aufgegriffen.

Qualitätskriterium 5

Die Zielgruppe(n) ist (sind) in die Planung und Durchführung der Maßnahme einbezogen (Partizipation).

Die Menschen, an die sich die Maßnahme richtet, sind „Experten und Expertinnen in eigener Sache“. Sie wissen, was sie mögen, was sie wagen wollen, was ihnen Spaß macht, wo es Hindernisse gibt. Sie zu beteiligen, bedeutet, sie ernst zu nehmen. In welchem Ausmaß und auf welche Art die Menschen beteiligt werden, kann unterschiedlich sein und hängt auch vom Alter ab. Doch prinzipiell ist Beteiligung immer möglich: Schon kleine Kinder im Kindergarten können ihre Wünsche äußern und Vorschläge machen. Bei einer wirklich partnerschaftlichen Beteiligung gestalten und entscheiden die Anbieter und die Menschen, für die die Maßnahme gedacht ist, gemeinsam. Meist wählen die Menschen der Zielgruppe Vertreterinnen und Vertreter aus, z. B. Schülervertretung, Beirat im Seniorenwohnheim, Betriebsrat etc..

Beispiel Maßnahme „Verbesserung des Ernährungszustandes und der Beweglichkeit bei hochbetagten Menschen in einer Einrichtung der Altenpflege“

Bei der Gestaltung des Speiseplans haben die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner der Einrichtung Mitspracherecht. Das ist im Verpflegungskonzept festgehalten. So können ihre Lieblingsgerichte und Lieblingsgetränke und Menüvorschläge für Feiertage wie Weihnachten und Ostern berücksichtigt werden. Beim Bewegungsangebot hat sich gezeigt, dass viele alte Menschen nicht gerne mit Hanteln arbeiten und sich sogar verletzen. Daher werden auf deren Wunsch die Hanteln gegen Sandsäckchen getauscht.

Qualitätskriterium 6

Haupt- und Teilziele der Maßnahme sind bestimmt.

Mit der Formulierung der Ziele wird festgelegt, was mit der Maßnahme erreicht werden soll. Nur wenn Ziele konkret und klar vor Augen sind, kann überlegt werden, was zu tun ist, um das Ziel zu erreichen.
Übergeordnete Ziele werden Hauptziele genannt. Das kann beispielsweise sein, regelmäßige Bewegung zu fördern, ein gesundes Ernährungsverhalten oder Stress zu regulieren. Das wird auf unterschiedlichen Wegen erreicht. Wissen zu vermitteln, genügt dazu nicht. Um sich regelmäßig zu bewegen, ausgewogen zu essen und Anforderungen zu meistern, muss der Mensch motiviert sein. Er sollte positive Erfahrungen machen können, er muss Fähigkeiten (weiter)entwickeln, er braucht alltagsnahe Anregungen und Ideen, er benötigt gute Angebote in seinem Umfeld u.v.m. In diesen Bereichen werden die Teilziele bestimmt. Sie tragen dazu bei, das Hauptziel zu erreichen. Ziele sind auch notwendig, um die Maßnahme später beurteilen zu können.

In der Praxis hat es sich bewährt, die Ziele nicht nur zu beschreiben, sondern sie „SMART“ zu formulieren, das heißt:

  • Spezifisch: ein Bezug zur konkreten Situation ist hergestellt
  • Messbar: eine Überprüfung, ob das Ziel erreicht wird, ist möglich
  • Anspruchsvoll/aufbauend: die Stärken der Zielgruppe werden weiterentwickelt
  • Realistisch: die Ziele sind erreichbar
  • Terminiert: Zeitpunkt(e) der Zielerreichung ist/sind genannt.

Ziele sollten auch formuliert werden, wenn eine bereits an anderer Stelle bestehende Maßnahme für die Einrichtung übernommen wird.

Beispiel Maßnahme „Bewegung am Arbeitsplatz“

Hauptziel/übergeordnetes Ziel: 

  • 80 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewegen sich 2- bis 3-mal pro Woche mindestens 30 Minuten am Tag.

Teilziele:

  • Es gibt ein regelmäßiges Angebot zur Bewegung am Arbeitsplatz.
  • 80 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen am Ende der Maßnahme die Vorteile von regelmäßiger Bewegung für die Gesundheit und das Wohlbefinden.
  • Ein Jahr nach Beginn der Maßnahme nimmt die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens 80 % der Termine eines Bewegungsangebotes wahr.