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Qualitätskriterium 10

Die Maßnahme ist niederschwellig angelegt.

Die Menschen, für die die Maßnahme gedacht ist, sollten ohne großen Aufwand daran teilnehmen können. Fachleute sprechen dann von einer „niederschwelligen Maßnahme“. Dazu gehören Maßnahmen, die in den Lebenswelten der Menschen stattfinden und von den Möglichkeiten und Fähigkeiten der teilnehmenden Personen ausgehen.

Zugangswege und Vermittlungsmethoden sind zielgruppengerecht ausgewählt.

Über die Zugangswege kommen Menschen und Maßnahme zusammen. Wie und wo sich Menschen informieren, ist sehr unterschiedlich. Sind Vertreterinnen und Vertreter der Zielgruppe beteiligt, ist es leichter die richtigen Zugangswege zu finden. Das können Homepage, Plakate, Infoveranstaltungen, soziale Netze im Internet, die persönliche Ansprache u.v.m. sein. Auch bei der Vermittlung ist es wichtig, für die Zielgruppe geeignete Methoden auszuwählen und auf den Stärken der Menschen aufzubauen. Wissensvermittlung allein genügt nicht, um Verhalten zu verändern. Bewegung, Ernährung, oder der Umgang mit Herausforderungen müssen im praktischen Tun erfahrbar sein und „trainiert“ werden. Eine optimistische, wertschätzende Grundhaltung ist Voraussetzung: daran zu glauben, dass jeder – egal wie alt oder jung – dazu fähig ist, eine passende „Lösung“ für sich selbst zu finden. Dabei sollten die Fantasie und Kreativität der teilnehmenden Menschen angeregt werden. Ermutigung, positive statt negative Rückmeldungen und gute Vorbilder werden gebraucht.

Beispiel Maßnahme „Gesunder Schulkiosk“

Ein Ziel der Maßnahme ist, dass Kinder den Umgang mit Gefühlen und Anforderungen lernen. Um ihnen den Zugang zu dem Thema zu erleichtern, wird es dauerhaft in den Alltag der Kindertagesstätte integriert (niederschwellig): Die Kinder werden aufgefordert, immer dann, wenn es ihnen gar nicht gut geht oder sie große Freude empfinden, wenn sie Streit mit anderen Kindern, den Eltern, einer Erzieherin oder einem Erzieher haben, dies auch mitzuteilen. Hierfür sind die pädagogischen Fachkräfte immer offen. Übungen unterstützen die Kinder dabei, ihre Gefühle, ihre Stressempfindungen wahrzunehmen und auszudrücken. Die Vermittlung des Themas erfolgt kindgerecht, indem zum einen der Umgang mit Konflikten anhand konkreter Beispiele aus dem Alltag der Kinder thematisiert wird (z. B. Streit um die Schaufel oder Heimweh). Zum anderen werden Lösungsmöglichkeiten gesucht sowie kindgerechte Bewältigungsmöglichkeiten angeboten, wie Entspannung im Ruheraum, Kinderyoga oder Abreagieren im Außengelände. Damit die Kinder auch mit den Anforderungen zu Hause und in der Freizeit umgehen können, werden die Eltern zu einem Elternabend eingeladen. Dort wird die Bedeutung des geregelten Alltags vermittelt, die Wichtigkeit von Auszeiten, von ungeteilter Aufmerksamkeit und Ritualen. Damit sich alle Eltern einbringen können, werden Mütter und Väter aus anderen Kulturkreisen und ohne deutsche Sprachkenntnisse durch Personen aus dem eigenen Kulturkreis eingeladen, ihre Wünsche, Bedürfnisse und Vorschläge einzubringen.

Qualitätskriterium 11

Die Stärkung und Weiterentwicklung der Ressourcen (personale, familiäre, soziale) sind zentraler Bestandteil der Maßnahme (Empowerment).

Unter personalen Ressourcen („mir selbst zur Verfügung stehenden Möglichkeiten“) sind Lebenskompetenzen gemeint, die Menschen helfen, sich gesund zu ernähren, sich regelmäßig zu bewegen oder mit Anforderungen umzugehen. Unter familiären und sozialen Ressourcen sind familiäre und soziale Unterstützung zu verstehen, die die Lebensbedingungen verbessern. Werden diese Ressourcen gestärkt und weiterentwickelt, wird der Mensch befähigt seine Gesundheit und seine Lebensbedingungen stärker mitgestalten zu können. Das ist unter Empowerment zu verstehen.

Zu den Lebenskompetenzen gehören u. a.

  • den Körper und die eigenen Bedürfnisse wahrnehmen (Selbstwahrnehmung), z. B. von Hunger und Sättigung
  • sich in andere hinein versetzen können (Mitgefühl), um z. B. Missverständnisse zu vermeiden oder um kulturelle Unterschiede zu berücksichtigen
  • kreativ denken, z. B. Bewegungsaktivitäten oder Mahlzeiten zu planen, Alternativen für Medienkonsum als Freizeitbeschäftigung zu finden, die richtige Bewältigungsstrategie bei Anforderungen zu wählen
  • kritisch denken, z. B. Werbebotschaften der Lebensmittel oder Computerindustrie oder Schönheitsideale und Körperkult zu hinterfragen
  • Entscheidungen treffen können, z. B. in der Kantine oder Mensa ein gutes Angebot auszuwählen, oder eine Sportart auszuüben, die gut tut
  • Probleme lösen können, um z. B. nicht aus Frust zu essen oder in Stress zu geraten
  • Meinungen, Wünsche, Bedürfnisse und Ängste äußern können, und zwar so, dass es der Situation angepasst ist (Kommunikationsfähigkeit)
  • gute Beziehungen und Freundschaften aufbauen, pflegen oder ggf. konstruktiv beenden (Beziehungsfähigkeit)
  • eigene Gefühle wahrnehmen und angemessen bewältigen
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten haben, z. B. in der Natur auf unterschiedlichen Untergründen laufen können oder Mahlzeiten zubereiten
  • überzeugt sein, Anforderungen bewältigen zu können (Selbstwirksamkeit), z. B. sich neue Bewegungen zutrauen, Situationen nicht als Bedrohung, sondern als Herausforderung sehen

Gesundheitsfördernde Maßnahmen sollen auch die soziale Unterstützung durch Eltern, Partnerinnen und Partner, Kolleginnen und Kollegen fördern. Ein wertschätzender, warmer Umgang miteinander und ein Erziehungsstil, der das Kind fördert und fordert und ihm Grenzen setzt, sind Lebensbedingungen, die die Lebenskompetenzen des Kindes stärken können.

Beispiel Maßnahme „Gesunder Schulkiosk“

Bei der Gestaltung und Nutzung des Angebots können die Schülerinnen und Schüler ihre Vorlieben und Bedürfnisse wahrnehmen (Selbstwahrnehmung) und einbringen (Kommunikationsfähigkeit). Die Vorstellungen und Vorlieben von Schülerinnen und Schülern aus anderen Kulturkreisen und die der Lehrkräfte werden dabei respektiert. Durch die Einbindung der Schülerinnen und Schüler in die Planung und Durchführung des Kioskangebots können sie erfahren, dass sie selbst auf ihre Ernährung und Gesundheit Einfluss nehmen und sie gestalten können (Selbstwirksamkeit, Entscheidungsfähigkeit, kritisches Denken). Die Lehrerinnen und Lehrer können das Angebot des Kiosks selbst nutzen, Vorbild sein und Schülerinnen und Schüler unterstützen, den Kiosk zu nutzen (soziale Unterstützung). Ermutigen die Eltern ihre Kinder, das Angebot der Schule zu nutzen und geben sie ihnen keine Süßigkeiten als Pausenbrot mit, dann verbessern sie die familiäre Unterstützung. Im Rahmen einer Projektwoche kaufen Schülerinnen und Schüler Lebensmittel selbst ein und bereiten Mahlzeiten zu, so können praktische Fähigkeiten geübt werden.

Qualitätskriterium 12

Personen für die Umsetzung in die Praxis sind vorhanden (internes und externes Personal, andere Mitwirkende).

Damit die Umsetzung in die Praxis gut gelingt, werden ausreichend Menschen gebraucht. „Ausreichend“ ist für jede Aktion unterschiedlich. Wichtig ist es, Stundenkontingente und Zeiten realistisch zu planen. Führen Beschäftigte der Einrichtung die Aktion durch, z. B. Erzieherinnen und Erzieher in der Kindertagesstätte oder Pflegepersonal in Senioreneinrichtungen, so müssen diese zusätzlichen Aufgaben in ihrer Arbeitszeit eingeplant und Freiräume dafür geschaffen werden. Es können auch Fachkräfte von außen beauftragt werden und Menschen in der Einrichtung oder Angehörige können „ehrenamtlich“ mitarbeiten.

Zuständigkeiten und Verantwortung sind mit allen Beteiligten geklärt und festgelegt.

Die Leitungsebene der Einrichtung oder Organisation muss die Maßnahme mittragen und unterstützen, sonst hat sie erfahrungsgemäß auf Dauer keine Chance. Die Durchführenden brauchen ein Mandat für ihr Projekt. Die Aufgabenverteilung zwischen den Mitwirkenden muss klar sein. Wer ist für was verantwortlich? Wie sieht die Zusammenarbeit in der Praxis aus? Wie werden Entscheidungen getroffen, wenn es in bestimmten Punkten kein Einvernehmen geben sollte? All das sollte im Vorfeld gemeinsam geregelt werden. Darüber hinaus wird festgelegt, wie sich die Menschen, die mitarbeiten, gegenseitig informieren und wie häufig ein Austausch über den Fortgang der Maßnahme und die konkrete Aktion im Team stattfindet.

Personal und Mitwirkende sind entsprechend der Zielgruppe, der Ziele und der Lebenswelt, hinsichtlich der Inhalte sowie der Vermittlungsmethoden ausreichend qualifiziert.

Menschen, die in der Maßnahme mitarbeiten, müssen für ihre Aufgabe geeignet sein. Für ein Bewegungsangebot werden z. B. andere Kenntnisse und Fähigkeiten gebraucht als bei der Zubereitung von Mahlzeiten. Zu überlegen ist für jeden einzelnen Aufgabenbereich, ob die Qualifikation des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin zur Erfüllung der Aufgabe ausreicht. Bei der Durchführung der konkreten Aktion, also bei der Vermittlung von Wissen, von praktischen Fähigkeiten etc. werden vor allem pädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten und Erfahrungen im Umgang mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Seniorinnen und Senioren und mit Gruppen gebraucht. Pädagogische Fachkräfte bringen sie durch ihre Ausbildung mit. Zu den Qualifikationen gehören aber nicht nur berufliche Ausbildungen, sondern auch Weiterqualifizierungen, z. B. Übungsleiterqualifikation oder Schulungen im Bereich Hygiene. Entsprechendes Fachwissen kann oder muss ggf. auch von außerhalb hinzugezogen werden. Werden öffentliche Mittel oder Mittel der Krankenkassen beantragt, so müssen geforderte Qualifikationen berücksichtigt werden.

Beispiel Maßnahme „Gesunder Schulkiosk“

In der AG Schulkiosk arbeiten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, die Kioskbetreiberin, Elternvertreterinnen (eine Oecotrophologin und eine Juristin). Eine selbstständige Ernährungsberaterin – vermittelt durch die Vernetzungsstelle Schulverpflegung – wird hinzugezogen. Es sind ausreichend Personen vorhanden. Die Oecotrophologin und die Ernährungsberaterin bringen die Qualifikation zur Beurteilung des Kioskangebots mit. Die Juristin übernimmt die Vertragsgestaltung. Die Kioskbetreiberin nimmt beim Gesundheitsamt an einer Hygieneschulung teil. Die Lehrkräfte bringen ihr pädagogisches Wissen mit. Die Zuständigkeiten sind geklärt: die Initiatorin trifft die wichtigsten Entscheidungen, die anderen AG-Mitglieder haben beratende Funktion.

Qualitätskriterium 13

Die strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen ermöglichen die Umsetzung in die Praxis und das Erreichen der Ziele.

Zu den strukturellen Rahmenbedingungen gehören die Räume, in denen die Aktion durchgeführt wird. Sind sie dafür geeignet? Reicht ihre Ausstattung und Größe aus? Wann sind sie frei? Sind sie sauber, freundlich und angenehm, so dass sie einladen, an der Aktion teilzunehmen und sich darin aufzuhalten? Muss etwas verändert werden? All diese Fragen müssen geklärt werden. Zur Umsetzung werden oft Geräte gebraucht. Computer, Kamera, Schreibgeräte, Flip-Chart, Koch- oder Sportgeräte können es sein, eventuell werden Arbeitsblätter und Broschüren ausgegeben. Was genau zur Durchführung benötigt wird, ist für jede Maßnahme verschieden. Alle Dinge, die zum Einsatz kommen, müssen in der Planung schriftlich erfasst und organisiert werden: wer besorgt oder erstellt wann was. Aufsichtspflichten oder Haftungsfragen sind ebenfalls zu klären. Hier kann die Verwaltungs- und Rechtsabteilung der Einrichtung weiterhelfen. Ggf. müssen auch rechtliche Vorgaben, wie z. B. Gesundheitszeugnis oder Brandschutzbestimmungen, erfüllt werden. Materialien, die z. B. Lebensmittelhersteller zur Verfügung stellen, sollten geprüft werden. Die Aussagen sollten zu den Botschaften, die vermittelt werden, passen.

Beispiel Maßnahme „Gesunder Schulkiosk“

Raum, Theke und Mobiliar für den Betrieb des Schulkiosks sind bereits vorhanden. Allerdings müssen noch Kühlschränke zum Aufbewahren der „Knabberboxen“ (Obst- und Gemüsemischung) angeschafft werden. Für die Außendarstellung, für Preislisten und Zutatenlisten werden Poster benötigt. Die Räume für das Treffen der Arbeitsgruppe werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Die Termine werden von Sitzung zu Sitzung geplant.

Qualitätskriterium 14

Ein Konzept zur Erreichung der Haupt-/Teilziele bzw. Zielgruppen liegt in schriftlicher Form vor.

Hier geht es ums Geld. Denn ohne ausreichende finanzielle Mittel ist die Maßnahme nicht machbar. Alle voraussichtlich anfallenden Kosten müssen im Vorfeld erfasst werden. Ein Kostendeckungsplan ist immer dann notwendig, wenn die Einrichtung die Kosten nicht von vornherein vollständig übernimmt. Welche Arbeitsmittel müssen angeschafft werden, was kosten sie? Müssen Räume gemietet werden? Entstehen Kosten durch Telefonate, Kopien, Fahrten, Lebensmittel etc.? Fallen beispielsweise Kosten für Fachkräfte an, die speziell beauftragt werden? Müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung oder Menschen, die ehrenamtlich beteiligt sind, eventuell eine kostenpflichtige Fortbildung besuchen? Öffentliche Gelder können ggf. beantragt, Stiftungen und Unternehmen angesprochen werden. Auch die Teilnehmenden selbst können sich mit einem Beitrag an den Kosten beteiligen. Wird die Maßnahme durch einen kommerziellen Sponsor unterstützt, sollte geklärt werden, welches Interesse er hat und welche Bedingungen er mit dem Sponsoring verknüpft. Außerdem müssen ggf. vorhandene Sponsorrichtlinien beachtet werden.

Beispiel Maßnahme „Verbesserung des Ernährungszustandes und der Beweglichkeit bei hochbetagten Menschen in Einrichtungen der Altenpflege“

Die Kosten der Anschubfinanzierung (inkl. Material und Personal) haben zu je 50 % die lokale Universität, die die begleitende Evaluation durchführt, und der Wohlfahrtsverband übernommen. Die Kosten der Regelversorgung trägt zum größten Teil der Wohlfahrtsverband unter Beteiligung eines lokalen Bildungsinstituts.