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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.uebergewicht-vorbeugen.de.
Die Erklärung in Leichter Sprache finden Sie hier.

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist bemüht, die Internetseite www.uebergewicht-vorbeugen.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Eine repräsentative Auswahl an Seiten wurde mit Hilfe der BITV-Selbstbewertung (https://www.bitvtest.de/bitv_test/bitv_test_selbst_anwenden/selbstbewertung.html) überprüft. Der geprüfte Entwicklungsstand wurde mit dem Prüfergebnis „nicht BITV-konform“ bewertet und kann somit als nicht vollständig barrierefrei eingeschätzt werden.

Folgende Einschränkungen sind für die Nutzer:innen noch vorhanden.

 

  • Wiedergabe von Untertiteln (nicht erfüllt)
  • Synchrone Untertitel (nicht erfüllt)
  • Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln (nicht erfüllt)


Eingepflegte Videos (sowohl Pop-Up als auch YouTube) verfügen zwar über ein Bedienelement zur Aktivierung und Deaktivierung der Untertitel. Bei beiden Varianten werden die Untertitel allerdings nicht eingeblendet oder ist nur auf Englisch verfügbar und wird automatisch generiert, was in diesen Fällen nicht funktioniert.

Die Videos können somit nicht mit Untertitel geschaut werden.

Beim YouTube-Video beschränken sich die gesprochenen Informationen auf wenige Sätze, die für das Verständnis des Bildgeschehens nicht erforderlich sind. Zudem sind wichtige Informationen in Textform direkt im Video eingeblendet.

Beim Video im Pop-Up kann der Inhalt des Videos nicht ohne Untertitel verstanden werden. Es beinhaltet eine große Menge an gesprochenem Text und ist somit für Menschen mit Hörbehinderung nicht geeignet.

(Startseite: https://www.uebergewicht-vorbeugen.de/)
 

  • Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos (nicht erfüllt)
  • Audiodeskription für Videos (nicht erfüllt)


Das eingebettete YouTube-Video enthält nur wenig gesprochenen Text. Es kann auf eine Audiodeskription oder Volltext-Alternative verzichtet werden, da die gesprochenen Informationen über das Bildgeschehen für das Verständnis nicht erforderlich sind.

Das Pop-Up-Video enthält viel gesprochenen Text und wichtige informationstragende Bildinhalte. Es wird weder eine Audiodeskription, noch eine Volltext-Alternative angeboten.

(Startseite: https://www.uebergewicht-vorbeugen.de/)

Wir sind bemüht, alle identifizierten Probleme zeitnah zu beheben.

Diese Erklärung wurde am 05.09.2023 erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.uebergewicht-vorbeugen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren: 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ref. Q5 – Kinder und Heranwachsende, Schule und Kita, Laienreanimation
Maarweg 149-161
50825 Köln
Tel.: +49 (0)221 8992-0
Fax: +49 (0)221 8992-300
E-Mail: poststelle(at)bzga.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de